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Abrechnungsbetrug: Verantwortung der Arzthelferinnen





Neulich kamen mehrere Arzthelferinnen einer Praxis auf mich zu, in der ich einmal gearbeitet habe. Die Chefin habe bei etwa 50 Patienten im letzten Quartal Gesundheitsuntersuchungen abgerechnet, ohne dass die Patienten überhaupt in der Praxis gewesen seien. Nun muss aber jeder Patient, der
(...) behandelt wird, für jedes Quartal 10 Euro „Praxisgebühr“ zahlen. Diese 10 Euro werden dem Arzt von der Krankenkasse von seinem Honorar abgezogen, sind also mehr eine „Krankenkassengebühr“. Die Quittungen dieser 50 Patienten fehlten natürlich, denn sie waren ja gar nicht in der Praxis gewesen. Dafür wurden nun offiziell die Arzthelferinnen verantwortlich gemacht und indirekt der Unterschlagung bezichtigt. Nun fragten sie mich, ob sie rechtlich für die Mitwisserschaft des Abrechnungsbetrugs verantwortlich gemacht werden könnten? Meine Meinung nach können sie das nicht. So sicher war ich mir da aber nicht. Mein Rat war, sich an die Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung zu wenden. Der Vorfall ereignete sich in Hessen.

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Autor: Dr. Großes Rad