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Schlechtere Versorgung durch Ärzteregresse


Das Sozialgesetzbuch V schreibt die sogenannten Wirtschaftlichkeitsprüfungen von Ärzten vor. Dabei werden eine Vielzahl an Vorschriften geprüft, meist erst mehrere Jahre später. Es werden zum Beispiel 2% der Ärzte zufällig ausgesucht und ihre Verordnungen in einem bestimmten Bereich kontrolliert. Dies ist jetzt einem (...) hessischen Kollegen so gegangen, dem seine Krankengymnastikverordnungen von 2014 um die Ohren gehauen wurden. Zu Unrecht, wie er findet und das auch begründen kann. Die Prüfer hätten Krankengymnastikrezepte moniert, die er bei klassischen Erkrankungen wie Parkinson oder Bandscheibenvorfällen oder anderen schwerkranken Patienten verschrieben habe. Nun soll er 5500 Euro zurückzahlen.

Dies ist nur ein Fall von vielen. Die Krankenkassen suchen in den Verordnungen der Ärzte mit ihren Juristen nach Möglichkeiten, Geld von den Ärzten zurückzufordern und damit zu Lasten von Ärzten und Patienten Gewinn zu machen. „Es gibt noch ein enormes Einsparpotential“, sagte neulich erst ein Entscheidungsträger der gesetzlichen Krankenkassen. Dabei haben die Krankenkassen gerade einen Überschuss von 2,5 Milliarden erwirtschaftet. Sie wollen aber noch mehr. Dabei wird auch infrage gestellt, ob der Patient überhaupt unbedingt Krankengymnastik gebraucht hätte. Damit wird in die ärztliche Entscheidungsfreiheit massiv durch Einschüchterung eingegriffen und die Patientenversorgung verschlechtert. Dieses Drohinstrument, das drakonische Ausmaße annehmen kann, verhindert auch die Niederlassung von jungen Ärzten in den Praxen. Und bekanntermaßen gibt es ja auf dem Land- und bald auch in der Stadt, Ärztemangel. Rechnerisch sind die meisten Städte zwar noch nicht betroffen. Das liegt aber auch daran, dass die sogenannte Bedarfsplanung, wo wieviele Ärzte benötigt werden, von 1996 und damit hoffnungslos veraltet ist.

Dass es eine Steuerung der ärztlichen Verordnungen geben muss ist klar. Dass die Ärzte mit ihrem Privatvermögen haften müssen und um ihre Existenz fürchten müssen, ist aber in der Welt einmalig. Es gibt viele Lösungsansätze es besser zu machen. Bei den Arzneimittelverordnungen ist es zum Beispiel die Positivliste. Es gibt Medikamente, die der Arzt verschreiben kann und welche, die der Arzt nicht verschreiben kann. Auch bei Heilmittel gibt es international oft klare Regeln ohne Ärztehaftung, die gut funktionieren. Auch dürfen Physiotherapeuten vielerorts nach Regeln auch selbst Physiotherapie verschreiben, wie zum Beispiel in der Niederlanden.

Für das Wohl müssen Ärzteregresse abgeschafft und durch andere, international bewährte und transparente Steuerungsinstrumente ersetzt werden. Damit könnte sowohl der Ärztemangel auf dem Land behoben und in der Stadt verhindert als auch die Patientenversorgung auf hohem Niveau gesichert werden.

Wir rufen alle Ärzte auf, uns ihre Erfahrung mit Regressen mitzuteilen und dieses Thema zu diskutieren. Gerne hier über die Kommentarfunktion oder per Mail an der-neue-hippokrates@gmx.de


Autor: Die Redaktion